|
Neues zur Auslandsbeurkundung
|
|
Gleichwertigkeit der Auslandsbeurkundung
Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1. November 2008 hat die zuvor fast zum Erliegen gekommene Diskussion über die Zulässigkeit der Beurkundung von Rechtsvorgängen bei deutschen GmbHs durch ausländische Notare neue Nahrung erhalten.
Interessanterweise findet bei den Gegnern der Auslandsbeurkundung regelmässig keine vertiefte Auseinandersetzung mit den ausländischen Notariaten statt. Dabei spielen die ausländischen Normen in der Diskussion eine nicht zu unterschätzende Rolle, die bislang offenbar nicht erkannt worden ist.
Auslandsbeurkundung.pdf
02.11.2009 – Etienne Petitpierre
|