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Erbschaftssteuer-Initiative
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Derzeit läuft die Unterschriftensammlung für eine landesweite Erbschaftssteuer. Diese soll 20% von dem CHF 2 Mio. übersteigenden Verkehrswert des Nachlasses betragen. Eine Ausnahme für Nachkommen, wie sie derzeit in nahezu allen Kantonen besteht, gibt es dann nicht mehr.
Darüber zu spekulieren, ob die Initiative zustande kommt und welche Chancen sie in einer Volksabstimmung hätte, überlassen wir Anderen. Hinzuweisen ist aber auf eine heikle Klausel: Zum Nachlass hinzugerechnet werden alle lebzeitigen Schenkungen und zwar mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.
Wenn die Vorlage irgendwann im nächsten oder übernächsten Jahr zur Abstimmung gelangt, ist es für Dispositionen also zu spät!
Schenkungen, die für die Beteiligten wirtschaftlich Sinn machen, sollten daher unbedingt noch in diesem Jahr vollzogen werden. Anbieten kann sich hier namentlich die Übertragung des Wohneigentumes an Liegenschaften auf die Nachkommen unter Ausbedingung einer zeitlich sinnvoll beschränkten Nutzniessung zugunsten der Eltern.
Aber aufgepasst: Zum Jahresende sind Notare und Grundbuchämter oft heillos überlastet. Daher nicht bis zum Weihnachtsverkauf warten, wer noch handeln will.
05.10.2011 – Etienne Petitpierre
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