Nachdem das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 68.72% Ja-Stimmen in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 klar angenommen wurde, scheint nun der Weg zu einer sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien gesichert.
Eine sichere Sache?
Auf den ersten Blick scheint die Zukunft mit einer sicheren Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen gewiss, denn das Gesetz gibt gleich in Art. 2 klare, ehrgeizige Wachstumsziele für die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien und aus Wasserkraft vor.
Bis 2050 soll die Nettoproduktion aus diesen beiden Quellen rund 84 TWh (Tera-Watt-Stunden) pro Jahr betragen. Davon sollen 39 TWh aus Wasserkraft stammen und 45 TWh aus den übrigen erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden. Dabei ist die geforderte Erhöhung bei der Energieproduktion aus Wasserkraft nur gering, denn das Potential der Wasserkraft in der Schweiz ist praktisch ausgeschöpft. Der Fokus liegt somit auf den anderen Quellen wie Wind, Geothermie, Biogas und vor allem der Solarenergie.
Wege zum Ziel?
Was muss nun geschehen, um diese Ziele zu erreichen? In erster Linie ist private Initiative gefragt, denn hier liegt bei weitem das grösste Potential für die Energiegewinnung: Photovoltaik auf unseren Dächern und Fassaden. Je nach Studie kommt man auf ein Potential von ca. 24 TWh (EPFL, 2020) bis hin zu 65 TWh (BFE et. al. 2017, Sonnendach-Daten). Natürlich sind alpine Grossanlagen eine verlockende Lösung, doch dürfte deren Realisierung auch nach den Erleichterungen durch das neue Gesetz in gutschweizerischer Manier nur im Zeitlupentempo vorankommen.
Was bringt das neue Gesetz für Private?
Für Private sieht die Situation etwas besser aus: Netzbetreiber sind zur Abnahme der Stromproduktion verpflichtet, und die Einspeisevergütung wird zwar nicht optimal, aber immerhin besser und vorhersehbarer geregelt, was die Berechnung der Amortisation einer PV-Anlage erleichtert.
Auch die Bildung eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) wird erleichtert, indem nun Anschlussleitungen zu einem gewissen Grad genutzt werden können. Dies eröffnet interessante Möglichkeiten, Produktion, Verbrauch und Speicherung von Elektrizität lokal zu koppeln und so die Kosten für die Netznutzung (welche fast die Hälfte der Stromkosten auf der Rechnung ausmachen) einzusparen bzw. zu senken. Zudem besteht neu die Möglichkeit, sogenannte „lokale Elektrizitätsgemeinschaften“ zwischen Teilnehmern zu bilden, die nur noch örtlich nahe beieinander zu liegen brauchen und nicht mehr auf direkt angrenzenden Parzellen.
Elektrizitätsgemeinschaften müssen vom Verteilnetzbetreiber auf Wunsch mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und können so virtuell verbunden werden. Die maximale Grösse einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft ist auf eine Gemeinde beschränkt.
Aufgepasst bei der konkreten Ausgestaltung!
Allerdings erfordert die Ausgestaltung im Einzelfall dann doch einen gewissen Aufwand, denn die Teilnehmer an einem ZEV bzw. an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft müssen die Verhältnisse untereinander selbst regeln und Vertreter benennen, welche die Gemeinschaft gegenüber dem Verteilnetzbetreiber vertreten. Diese Fragen benötigen eine saubere vertragliche Regelung, um spätere Streitigkeiten und Kosten zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerne bei der Abklärung und Ausgestaltung Ihres Projekts und unterstützen Sie bei den erforderlichen rechtlichen Massnahmen, wie z.B. Eintragung der PV-Anlage als Baurecht im Grundbuch oder vertragliche Gestaltung eines ZEV.