Möchten Sie eine ausstehende Forderung in Betreibung setzen oder haben Sie einen Zahlungsbefehl erhalten und möchten die Schuld bestreiten oder gar feststellen lassen, dass Sie nichts schulden? Wurde über einen Ihrer Schuldner Konkurs eröffnet und wollen Sie Ihre Forderung im Konkursverfahren anmelden bzw. aufnehmen lassen, damit Ihnen aus der Konkursmasse eine Dividende zugesprochen wird?
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Gesellschaften und Privatpersonen, sei dies als Gläubiger oder als Schuldner, in allen Fragen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG). Wir setzen Ihre Rechte durch.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie in folgenden Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG):
- Schuldbetreibung
- Forderung
- Mahnwesen
- Pfändung
- Konkurs
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Arrestverfahren
Das SchKG
Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist im Bundesgesetz vom April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) verankert und damit das älteste Bundesgesetz der Eidgenossenschaft, das noch heute geltend ist. Das SchKG regelt u.a. die Durchsetzung von Geldforderungen sowie deren Zwangsvollstreckungen und das Konkursverfahren.
Soll eine Schuld eingefordert werden, schreibt das SchKG einige rechtliche Formerfordernisse vor, welche einzuhalten sind. Im Konkursverfahren muss sichergestellt werden, dass Forderungen im sog. Kollokationsplan* korrekt aufgenommen werden oder unbegründete Drittforderungen gegen den Schuldner abgelehnt werden.
Unsere Anwälte prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die zur Wahrung Ihrer Interessen notwendigen Handlungen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Haben Sie Fragen zum Thema Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG)?
Dann besuchen Sie unsere Kanzlei in Basel-Stadt und / oder Baselland. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beantworten Ihnen sehr gerne alle Fragen.
*Kollokationsplan: Ist ein von der Konkursverwaltung angefertigtes Verzeichnis aller Konkursforderungen.