Sie wollen Ihren Nachlass (Erbschaft) fair und ohne grossen Aufwand regeln? Die Erbteilung soll korrekt und ohne Streit ablaufen? Haben Sie generelle Fragen zum Erbrecht? Zur gesetzlichen Erbfolge? Allgemein zur Erbschaft?
Unsere Erbrechts-Anwältinnen und -Anwälte sowie unsere Notare beraten und begleiten Sie.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über Sprachkenntnissen in Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch oder Französisch. Damit unterstützen wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten auch international.
Willensvollstreckung
Wenn Ihre Vermögensverhältnisse komplex oder unter Ihren Erben Unstimmigkeiten zu erwarten sind, ist es ratsam, einen aussenstehenden Experten beizuziehen. Wir stehen Ihnen als unabhängige Berater und persönliche Ansprechpartner zur Seite. Ein Willensvollstrecker von Waldmann Petitpierre verwaltet Ihren Nachlass nach Ihren Vorgaben in Ihrem Erbvertrag oder Testament.
Erbenvertretung
Vor der Erbteilung geht das gesamte Vermögen an die Erbinnen und Erben über. Diese müssen das Vermögen gemeinsam und einstimmig verwalten. Dies kann gewisse Massnahmen verunmöglichen, etwa dringende Liegenschaftsunterhalte. In solchen Fällen macht es Sinn, einen unabhängigen Berater als Erbenvertretung einzusetzen.
Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne.
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