Hat die Staatsanwaltschaft Sie als beschuldigte Person zu einer Befragung vorgeladen?
Sie kennen Ihre Rechte als beschuldigte Person nicht genau? Gilt zum Beispiel das Recht auf Aussageverweigerung?
Einer Vorladung muss man in aller Regel Folge leisten, ausser es gibt einen triftigen Grund dagegen. Dieser ist der Strafverfolgungsbehörde vorgängig und frühzeitig zu melden. Wer nach einer Vorladung unentschuldigt nicht erscheint, muss mit einer Ordnungsbusse oder sogar mit polizeilicher Vorführung rechnen.
Unseren Strafrechtsanwältinnen und Strafrechtsanwälten ist es wichtig, Sie über Ihre Situation und Ihre Chancen im Strafrecht transparent aufzuklären und Sie während der gesamten Verfahrenszeit zu begleiten.
Wir beantworten Ihnen vorurteilsfrei alle Fragen und zeigen Ihnen, Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.
Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend in allen strafrechtlichen Belangen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Wir beraten und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören unter anderem folgende Delikte:
- Allgemeines Vermögensstrafrecht (insbesondere Betrug)
- Banken- und Kapitalmarktstrafrecht
- Unlauterer Wettbewerb
- Diebstahl geistigen Eigentums
- Geldwäscherei
- Insiderhandel und Börsendelikte
- Korruption
- Steuerstrafrechtsdelikte
- Unternehmensstrafrechtsdelikte
Strafverteidigung
Unsere Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen beraten Sie umfassend in allen strafrechtlichen Fragestellungen und verteidigen Sie vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
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Opfervertretungen
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht fokussieren auf eine effiziente und effektive Strategie zur Vertretung von Geschädigten oder von Opfern. Wir prüfen stets die Möglichkeit und Machbarkeit eines Adhäsionsverfahrens*, das Ihnen Zeit und Kosten spart.
Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne.
*Adhäsionsverfahren: In diesem Verfahren können Ihr Schaden, welcher Ihnen aus der Straftat entstanden ist, oder eine Genugtuung gleich im Strafprozess geltend gemacht werden. Damit kann u.U. ein zusätzliches, zivilrechtliches Verfahren verhindert werden. Dieses Verfahren ist nicht immer möglich und untersteht einigen rechtlichen Bedingungen.