Sind Sie mit einem Behördenentscheid nicht einverstanden? Möchten Sie Beschwerde (Rekurs oder Einsprache) einreichen?
Wurde Ihnen von den Behörden eine Bewilligung verweigert oder wurde diese mit Auflagen verbunden? Zum Beispiel, dürfen Sie den Vorplatz vor Ihrem Restaurant nicht als Terrasse nutzen? Wie können Sie in so einem Fall vorgehen?
Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht und regelt die Beziehung zwischen den Bürgern und dem Staat. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie im Umgang mit den Behörden und beraten Sie umfassend.
Unsere Spezialgebiete:
- Beschaffungswesen
- Öffentliches Personalrecht