Verwaltungsrecht

Sind Sie mit einem Behördenentscheid nicht einverstanden? Möchten Sie Beschwerde (Rekurs oder Einsprache) einreichen? Wurde Ihnen eine Bewilligung verweigert …

Sind Sie mit einem Behördenentscheid nicht einverstanden? Möchten Sie Beschwerde (Rekurs oder Einsprache) einreichen?

Wurde Ihnen von den Behörden eine Bewilligung verweigert oder wurde diese mit Auflagen verbunden? Zum Beispiel, dürfen Sie den Vorplatz vor Ihrem Restaurant nicht als Terrasse nutzen? Wie können Sie in so einem Fall vorgehen?

Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht und regelt die Beziehung zwischen den Bürgern und dem Staat. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie im Umgang mit den Behörden und beraten Sie umfassend.

Unsere Spezialgebiete:

  • Beschaffungswesen
  • Öffentliches Personalrecht

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Verwaltungsrecht

Neuer Name. Neues Erscheinungsbild.
Was wir im Mai angekündigt haben, wird nun Realität:


Ab sofort treten WALDMANN PETITPIERRE Rechtsanwälte und Notare und Rupp Meier Rechtsanwälte gemeinsam unter einem neuen Namen auf: WALDMANN Rechtsanwälte und Notare.
Mit dem Namenswechsel wird auch ein neues Logo eingeführt. Dieses wird schrittweise auf allen Kommunikationsmitteln, Dokumenten und digitalen Kanälen umgesetzt.
An unserer bewährten Qualität, unserer Expertise sowie an unseren Standorten in Basel-Stadt und Pratteln ändert sich nichts.