Immer wieder treten Kunden mit dem Wunsch an uns heran, Vermögensgegenstände, meist Immobilien, an ihre Nachkommen zu verschenken. Als Ziel wird angegeben, dieses Vermögen im Alter vor dem Zugriff «des Staates» zu schützen. Dabei kursieren leider völlig falsche Vorstellungen. In den meisten Fällen müssen wir davon abraten. Dies wird mit der Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zum 1. Januar 2021 noch mehr gelten: