Neues Sexualstrafrecht
In den letzten Jahren wurde viel über die Revision des Sexualstrafrechts debattiert und verschiedene Lösungen diskutier: Braucht es einen «Ja=Ja»-Ansatz oder genügt eine «Nein-heisst-Nein»-Regel? Wann ist von einer Vergewaltigung zu sprechen und was für Handlungen sollen überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können (oder müssen)?