Das Bauhandwerkerpfandrecht; eine Übersicht über dessen Voraussetzungen und Verfahrensablauf sowie mögliche Abwehrhandlungen
Art. 837 Abs. 1 Ziffer 3 ZGB gibt dem Handwerker und Unternehmer als Sicherung für seine Werklohnforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück, auf dem der Handwerker bzw. das Unternehmen sich zu arbeiten verpflichtet oder auf dem er gearbeitet hat (Bauhandwerkerpfandrecht) …