Transparenzregister

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich …

am 9. September 2026

um 09:53 Uhr

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Damit werden zahlreiche Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, dokumentieren und in einem zentralen, staatlichen Register zu melden. Ziel ist es, insbesondere Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu erschweren und die Schweiz an internationale Standards anzugleichen.

Betroffene Unternehmen
Betroffen sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Investmentgesellschaften mit festem und mit variablem Kapital sowie Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Ebenfalls betroffen sind gewisse ausländische Einheiten mit Schweiz-Bezug wie ausländische juristische Personen mit einer Niederlassung in der Schweiz, welche im Handelsregister eingetragen ist, ausländische juristische Personen mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz sowie ausländische juristische Personen, die Eigentümer eines Grundstücks in der Schweiz sind oder ein Grundstück in der Schweiz erwerben.

Pflichten der betroffenen Unternehmen
Die betroffenen Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, deren Identität überprüfen, die Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen dokumentieren sowie die wirtschaftlich berechtigten Personen an das Transparenzregister melden.

Wirtschaftlich berechtigte Personen
Als wirtschaftlich berechtigt gilt immer eine natürliche Person, die ein Unternehmen kontrolliert, und zwar durch Beteiligung von ≥ 25 % am Kapital oder durch ≥ 25 % der Stimmen oder auf andere Weise. Kapital und Stimmrechte werden getrennt betrachtet: Wer eine der beiden Schwellen erreicht, ist meldepflichtig. Findet sich keine wirtschaftlich berechtigte Person, muss das oberste Mitglied des leitenden Organs gemeldet werden.  

Transparenzregister
Das Transparenzregister wird vom Bund (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) geführt. Das Transparenzregister ist nicht öffentlich, das heisst es haben nur Behörden und bestimmte befugte Stellen Einsicht. Meldungen an das Transparenzregister erfolgen in der Regel über die Plattform EasyGov.swiss.

Fristen für die Meldungen
Ab dem 1. Oktober 2026 laufen gestaffelte Fristen von einem Monat bis zu zwei Jahren: Juristische Personen nach schweizerischem Recht beispielsweise müssen die Meldung innerhalb eines Monats nach der ersten Mutation im Handelsregister nach Inkrafttreten des Gesetzes machen. Die Meldefrist beträgt jedoch zwei Jahre, wenn keine Mutation im Handelsregister vorgesehen ist und alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind. Die übrigen juristischen Personen müssen die vorgeschriebene Meldung spätestens innerhalb von drei bis sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vornehmen, abhängig davon, ob es sich um eine Aktiengesellschaft oder eine andere Gesellschaft handelt und abhängig davon, ob diese (ordentlich oder eingeschränkt) revidieren muss oder nicht. Juristische Personen ausländischen Rechts schliesslich müssen die Meldungen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vornehmen.

Fazit
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) entstehen neue administrative Pflichten für Unternehmen. Gerne beraten wir Sie bei der Einführung derselben.