Jahrgang 1948
Eintritt 1982
Andreas Waldmann ist ein ausgewiesener Fachanwalt (Erbrecht) und berät anwaltlich Privatpersonen, Firmen und Fachpersonen im Erbrecht und in strategischen Fragen.
Jahrgang 1948
Eintritt 1982
Andreas Waldmann ist ein ausgewiesener Fachanwalt (Erbrecht) und berät anwaltlich Privatpersonen, Firmen und Fachpersonen im Erbrecht und in strategischen Fragen.
1975 | Advokaturexamen Kanton Basel-Stadt und Zulassung zu allen schweizerischen Gerichten |
1976-1981 | Aktuar der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Landschaft |
1981 | Notariatsexamen Basel-Stadt und Bestellung zum Notar im Kanton Basel-Stadt |
1995 | Weiterbildung im deutschen Recht bei der Deutschen Anwaltsakademie |
2006/2007 | Weiterbildung im Erbrecht an den Universitäten Zürich und Luzern (CAS Erbrecht) |
2007 | Fachanwalt SAV Erbrecht |
Berät anwaltlich Privatpersonen (insbesondere im Erbrecht) und Firmen im daily business, bei Erwerb, Umstrukturierungen und Nachfolgeplanung. Führt Prozesse vor Gerichten in den deutschschweizer Kantonen speziell im Bereich des Erbrechts. Amtet als Notar für:
Berät anwaltlich in der Schweiz Firmen beim daily business in der Schweiz, insbesondere auch Unternehmen mit Berührungspunkten zu Deutschland im Vertragsrecht, insbesondere Aktionärsbindungsverträge, AGB, Aktienkaufverträge, Kreditbesicherung