Jahrgang 1948
Eintritt 1982

Andreas Waldmann ist ein ausgewiesener Fachanwalt (Erbrecht) und berät anwaltlich Privatpersonen, Firmen und Fachpersonen im Erbrecht und in strategischen Fragen.

1975 Advokaturexamen Kanton Basel-Stadt und Zulassung zu
allen schweizerischen Gerichten
1976-1981 Aktuar der Steuerrekurskommission des Kantons
Basel-Landschaft
1981 Notariatsexamen Basel-Stadt und Bestellung zum Notar
im Kanton Basel-Stadt
1995 Weiterbildung im deutschen Recht bei der Deutschen
Anwaltsakademie
2006/2007 Weiterbildung im Erbrecht an den Universitäten Zürich
und Luzern (CAS Erbrecht)
2007 Fachanwalt SAV Erbrecht

Berät anwaltlich Privatpersonen (insbesondere im Erbrecht) und Firmen im daily business, bei Erwerb, Umstrukturierungen und Nachfolgeplanung. Führt Prozesse vor Gerichten in den deutschschweizer Kantonen speziell im Bereich des Erbrechts. Amtet als Notar für:

  • alle Geschäfte im Zusammenhang mit Grundstücken
  • alle Geschäfte im Zusammenhang mit Grundstücken im Kanton Basel-Stadt sowie in Baden-Würtemberg
  • alle handelsregisterrechtlichen Geschäfte in der ganzen Schweiz
  • GmbH Anteilsübertragungen und -verpfändungen in Deutschland
  • Eheverträge und Testamente in der ganzen Schweiz

Berät anwaltlich in der Schweiz Firmen beim daily business in der Schweiz, insbesondere auch Unternehmen mit Berührungspunkten zu Deutschland im Vertragsrecht, insbesondere Aktionärsbindungsverträge, AGB, Aktienkaufverträge, Kreditbesicherung

  • Deutsch
  • Englisch
  • Tschechisch
  • Mitglied der Basler Advokatenkammer und des Schweizerischen Anwaltsverbandes, eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Basel-Stadt
  • Mitglied der Basler Notariatskammer
  • Mitglied der FDP Basel-Stadt
  • Mitglied des Lions Club Basel-Wettstein